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Einschulungstermine 2023-2024

Die Einschulung erfolgt gleich für die Berufsschule, die die Azubis auch im 2. und evtl. 3. Ausbildungsjahr besuchen.

Dienstag, 29. August 2023 – 13.00 Uhr im Ausbildungszentrum AGV Bau Saar –  für Azubis des TGSBBZ Neunkirchen

Mittwoch, 30. August 2023 – 13.00 Uhr im Ausbildungszentrum AGV Bau Saar – für Azubis des TGSBBZ Saarlouis

Donnerstag, 31. August 2023 – 13.00 Uhr im Ausbildungszentrum AGV Bau Saar – für Dachdecker-Azubis
Für die Dachdecker-Azubis erfolgt an diesem Termin die Zuteilung zu den Berufsschulstandorten Neunkirchen oder Saarlouis

Alle Einschulungen finden im Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH statt.

Mehr Infos finden Sie hier: EINSCHULUNG

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Sicheres Bedienen von Bauhandmaschinen

Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden alle Auszubildenden im Ausbildungszentrum AGV Bau Saar die Möglichkeit erhalten, an einem Maschinenlehrgang teilzunehmen.

 

 

 

Sicheres Bedienen von Bauhandmaschinen - Unternehmerhaftung

Der Maschineneinsatz hat in vielen handwerklichen Tätigkeitsbereichen einen hohen Stellenwert. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen bei der Bedienung von Holzbearbeitungsmaschinen oder beim Einsatz weiterer Arbeitsmittel, wie z. B. beim Bedienen des Winkelschleifers (der Flex) oder dem Druckluftnagler usw.

Um Unfälle zu verhindern, unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit dem Lehrgang “Sicherer Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen und ausgewählten Arbeitsmitteln“. Die Durchführung mit den Auszubildenden erfolgt in den überbetrieblichen Ausbildungszentren. Ziel ist es, den Teilnehmern das sichere Bedienen von Holzbearbeitungsmaschinen und ausgewählten Arbeitsmitteln zu vermitteln und das Erlernte anschließend im betrieblichen Alltag umzusetzen.

Forderungen des Gesetzgebers an den Unternehmer:

                                                                                                                            
Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz „Unterweisung“ hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Leistung der Ausbildungszentrum AGV Bau Saar für die Unternehmen:


Das Ausbildungszentrum AGV Bau Saar hat im Sommer 2013 in Zusammenarbeit mit der BG Bau alle Ausbilder im Rahmen eines sicherheitstechnischen Lehrgangs geschult.

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Nach Absolvierung der Schulung
„Sicherer Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen und ausgewählten Arbeitsmitteln“
haben alle Ausbilder des Ausbildungszentrums die Voraussetzungen erfüllt, um eigenständig Maschinenlehrgänge durchführen zu können.

Voraussetzungen sind im Einzelnen:

  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder eine fachlich gleichwertige Qualifikation nach Zustimmung der BG BAU,
  • Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Praxis,
  • Erfahrungen im Umgang mit Lehrgangsteilnehmer,
  • Nachweis über eine Lehrberechtigung der BG BAU,
  • Teilnahme an Fortbildungslehrgängen (mindestens alle 5 Jahre)
  • und mindestens alle 2 Jahre einen Maschinenlehrgang selbst durchführen.

Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden alle Auszubildenden im ABZ die Möglichkeit erhalten an einem solchen Maschinenlehrgang teilzunehmen.

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Die Lehrgangsteilnehmer werden mit den in ihrem Handwerk üblicherweise eingesetzten Bauhandmaschinen und ausgewählten Arbeitsmitteln vertraut gemacht. Im Rahmen der Lehrgänge werden insbesondere sichere und wirtschaftliche Arbeitstechniken an und mit den Maschinen erlernt und vertieft.

Vorteil für die Unternehmen:


Durch die erfolgreich absolvierte Prüfung, abgenommen durch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft im Ausbildungszentrum der AGV Bau Saar gGmbH, wird eine ausreichende Unterweisung grundsätzlich nachgewiesen und dokumentiert.

Nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen tätigkeitsspezifischen Maschinenlehrganges ist der Grundstein für ein sicheres Bedienen der in dem täglichen Berufsleben eingesetzten Maschinen gelegt. Zur Umsetzung der sicheren Arbeitstechniken sind im Anschluss betriebliche Unterweisungen aus rechtlichen Verpflichtungen heraus zwingend notwendig. In der betrieblichen Unterweisung kann dann der Unternehmer bei seinen Mitarbeitern auf ein fundiertes Grundwissen aus den absolvierten Lehrgängen zurückgreifen und hat damit neben einem gut ausgebildeten Mitarbeiter sein Haftungsrisiko minimiert.

 

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